Bei Problemen im Graffiti-Bereich muss schnell reagiert werden. Mittlerweile sind Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstliche Behandlungen und DNA-Entnahmen Standard geworden. Bei einer missverständlichen Aussage drohen Schadensersatzansprüche in extremer Höhe. In manchen Bundesländern drohen sogar Haftstrafen.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren reagiert man verständlicher Weise sehr emotional. Oft macht man unüberlegte Aussagen, die einem nachher als vermeintliche Widersprüche ausgelegt werden. Viele Beschuldigte haben die falsche Vorstellung, dass sie der Polizei bei den Ermittlungen helfen müssten und genehmigen Durchsuchungen oder Sicherstellungen oder lassen sich DNA entnehmen, obwohl sie sich damit viele Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, in solchen Situationen angemessen zu reagieren.
Es entspricht unserer Kanzleiphilosophie, Ihnen das gesamte Verfahren hindurch zur Seite zu stehen. Selbstverständlich können Sie sich auf unsere Verschwiegenheit von der ersten Minute an verlassen. Wir informieren Sie während des gesamten Verfahrens zeitnah über den aktuellen Verfahrensstand und die von uns ergriffenen Maßnahmen — wir bleiben stets „auf Augenhöhe“.
Die Strafverteidigerkanzlei Dr. Gau wird u. a. von der Presse in fachlichen Rechtsfragen zu Rate gezogen, so unter anderem von der Stuttgarter Zeitung (Der Sprayer als Straftäter), der New York Times (Some Germans Balk at Plan to Use Drones to Fight Graffiti), der BILD (Das ist Deutschlands frechster Sprayer), dem Auslandsdienst der BRD – Deutsche Welle – (Mit Drohnen gegen Graffiti), der Süddeutschen Zeitung (Warum die Bahn Drohnen gegen Graffiti-Sprayer einsetzt), der Westfälischen Rundschau (WR) (Sprayer zwischen Kunst und Kriminalität), vom Handelsblatt (Guerilla-Methoden im Marketing) und der Uptown Berlin (Kunst oder Chaos?) sowie von den Radiosendern 1 Live und MDR.
Daneben dozieren wir in öffentlichen Vorträgen über das Thema Graffiti und deren rechtliche Konsequenzen, unter anderem bei der renommierten Werbeakademie Marquardt zu dem Thema „Graffiti — Kunst, Werbung oder nur Schmiererei?“, im Rahmen der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 auf dem Streetart-Event Concrete Playground oder auf der IBUG 2012 in Glauchau.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau sowie Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts‑, Land und Oberlandesgerichten in Straf‑, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berechtigt, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und verteidigt wie Rechtsanwalt Dr. Gau bundesweit in BtM-Verfahren.
Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Dr. Gau:
- Die rechtswidrige Beweiserhebung nach § 136 a StPO als Verfahrenshindernis, Tenea, Berlin, 2006, ISBN 3–86504-175–2
- Drohende Jugendstrafe — Ein Fall notwendiger Verteidigung?, in: Strafverteidiger Forum (StraFo) 2007, S. 315 ff.
- Das Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen in eindeutig abwertender Absicht — Das Hakenkreuz-Urteil des BGH, in: Juristische Ausbildung (JURA) 2007, S. 776 ff.
- Graffitianwalt, in: Gleisläufer, S. 91 ff., Berlin, 2008, ISBN 13 9783000263958
- Fortlaufende Kolumne zu strafrechtlichen Problemen im Graffiti-Strafrecht, in: StopTheBuff Magazin seit Ausgabe #1, München, 2008–2013
- Graffiti! No art!, in: Blickfang Ultra, Streetart Special, S. 41, Freital, 2009, ISBN 978–3‑940159–03‑8
- Moses aka Taps aka…, in: International Topsprayer, S. 280 ff., Publikat, 2011, ISBN 978–3‑939566–35‑9